Naturschutzpolitik in Sachsen

Naturwähler 2019

Die Landtagswahlen vom 1. September 2019 spiegeln ein gespaltenes Sachsen wider. Bei großen Verlusten bleibt die CDU stärkste Kraft, die AfD gewinnt deutlich. Und längst nicht alle räumen dem Naturschutz mit ihrer Wahl Priorität ein. Dennoch geben die angekündigten Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD Zuversicht für mehr Naturschutz in der kommenden Legislatur: Sowohl die Grünen als auch die SPD stimmten bei den NABU-Wahlprüfsteinen in mehreren Punkten mit dem NABU Sachsen überein und sollten ihre Wahlversprechen zur Bedingung für eine Regierungsbildung machen. Naturschutz muss im neuen Koalitionsvertrag deutlich mehr Raum einnehmen als im bisherigen.
Denn bei vielen Themen, wie der Stärkung der ökologischen Landwirtschaft, der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie umsetzen, dem Stopp des Flächenfraßes und vielen mehr, muss dringend jetzt gehandelt werden. Weiteres Aufschieben darf es nicht geben.

NABU-Forderungen 2019

Wahlergebnis 2019

32,1 %
CDU
27,5 %
AfD
10,4 %
Die Linke
8,6 %
Die Grünen
7,7 %
SPD

Endgültiges Wahlergebnis der sächsischen Landtagswahl 2019.
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz

Der NABU fragt – Parteien antworten

Der NABU Sachsen hat sich im Vorfeld der anstehenden Landtagswahlen an Parteien im Sächsischen Landtag mit einem Fragekatalog gewandt. Diese betreffen die Felder Biologische Vielfalt, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die landwirtschaftliche Flächennutzung, den Flächenverbrauch als solchen und die nachhaltige Unterstützung der Naturschutzstationen. Die Antworten fallen ziemlich differenziert aus. Besonders bei der CDU wird ein zukunftsorientiertes Handeln vermisst, stattdessen verweist man auf Erfolge in der Vergangenheit bspw. beim Schutz einzelner Arten oder sieht Handlungsbedarf bei der Europäischen Union. LINKE UND GRÜNE und SPD antworten hingegen differenzierter und konkreter, so bei Verboten von Pestiziden oder bei der Absenkung des Flächenverbrauches. Die FDP setzt, wie nicht anders erwartet, auf das Prinzip Freiwilligkeit.

Tabelle: Der NABU Sachsen hat die Antworten der Parteien nach folgendem Schema bewertet:
++ NABU-Position spiegelt sich umfassend wieder + NABU-Position findet Beachtung o neutrale Antwort ohne Lösungsansätze - auf die gestellte Frage wird kaum eingegangen
Die GrünenDie LINKESPDCDUFDP
Frage 1 | Biologische Vielfalt++++--
Frage 2 | Wasserrahmenrichtlinie umsetzen+++-+
Frage 3 | Trendwende in der Landwirtschaft++++--
Frage 4 | Flächenverbrauch++++o-
Frage 5 | Nachhaltige Umweltbildungooo+-

1. Frage | Biologische Vielfalt

Das Programm zur Biologischen Vielfalt des Freistaates Sachsen und dessen fehlende Umsetzung sind nicht in ausreichendem Maße geeignet, den besorgniserregenden Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Hauptursache für den Bestandsrückgang der Pflanzen- und Tierarten ist die Zerstörung ihrer Lebensräume. Dafür ist insbesondere die Intensivierung der Landnutzung verantwortlich.
Wie stellen Sie sich hier eine Trendwende vor?
Antworten der Parteien
Bündnis 90 / Die Grünen

Gelingt es nicht, das Artensterben sowohl international wie auch in Sachsen zu stoppen, sind die Folgen unabsehbar und die Grundfesten der menschlichen Existenz bedroht. Insbesondere das Insektensterben, denn die Rolle der Insekten in biologischen Zusammenhängen kann nicht hoch genug geschätzt werden, hat dramatische Auswirkungen. Insekten sind Bestäuber, Abfallverwerter, Bodenverwalter, aber auch Nahrung für Wirbeltierarten und damit wichtiger Teil der Nahrungskette. Sterben sie, bleiben auch Nutzpflanzen unbestäubt, kein neuer Humus wird produziert, Böden verarmen und den insektenfressenden Wirbeltieren fehlt die Lebensgrundlage. Das Artensterben ist ungebremst, obwohl verschiedene Kategorien von Schutzgebieten in Sachsen erfolgreich eingerichtet und zahlreiche Arten gesetzlich geschützt worden sind. Allein in den Reservaten können Arten also nicht überleben. Sie müssen auch in der Normallandschaft einen Platz finden.

Um das Artensterben zu bremsen oder ganz zu stoppen, bedarf es nach Meinung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einer zügigen Agrarwende hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft. Artenvielfalt braucht beides: Eine lebensfreundlichere Normallandschaft und Biotopverbundstrukturen.

Großschutzgebiete sind ein wichtiger Baustein unserer Naturschutzpolitik. Wir wollen, dass die Großschutzgebietsverwaltungen in den Schutzgebieten aufgestockt werden. Wir wollen die Naturschutzbehörden finanziell stärken, um mehr Geld für praktischen Naturschutz zur Verfügung stellen zu können. Wichtige Naturschutzprojekte wollen wir mit einer dauerhaften Finanzierung absichern und so eine gesicherte Perspektive für die Zukunft schaffen. Wir wollen das landesweite Netz von Naturschutzstationen sichern und ausbauen.

Die Hauptursachen für den immensen Rückgang der Arten sind der Verlust der Lebensräume und die intensivierte Landwirtschaft. Daher wollen wir einen grundlegenden Wandel in der Landwirtschaft und ein funktionierendes, das ganze Land überspannendes Netz von geschützten Lebensräumen schaffen. Dieses soll aus den bestehenden Schutzgebieten, den biologisch wertvollen Bestandteilen der gewachsenen Kulturlandschaften sowie neuen Verbindungsflächen entwickelt werden. Wir wollen in Sachsen ein hochwertiges Biotopverbundnetz einrichten, das einen Verbund von Lebensräumen und Wanderkorridoren anbietet. Wir wollen eine kontinuierliche Arterfassung und das professionelle Monitoring bestehender Populationen gewährleisten. Wir wollen erreichen, dass sich mehr Menschen für Artenschutz und Biotoperhaltung engagieren.

Die LINKE

Die sächsische Landesregierung betreibt aus unserer Sicht keine moderne Umweltschutzpolitik. Das betrifft alle Schutzgüter: Biologische Vielfalt, Wasser, Boden, Luft. Die Nachhaltigkeitsstrategie Sachsen ist wohlklingend, aber leider absolut unkonkret oder gibt kaum abrechenbare und überprüfbare Ziele vor. Deswegen bliebt sie als Handlungsvorgabe unzureichend. Ähnliches ist über den „Bericht und Maßnahmenplan zum Programm, Biologische Vielfalt 2020" zu sagen. Stattdessen nehmen die Artenvielfalt, die genetische Vielfalt und die Vielfalt des Ökosystems weiter ab. Diese eingetretenen Schäden betreffen die Nutzungs- und Funktionsfähigkeit des gesamten Naturhaushaltes und damit uns alle unmittelbar. Dennoch gibt es unter anderem keine Maßnahmenpakete für Vogelschutzgebiete in Umsetzung der europäischen NATURA 2000-Richtlinie, es gibt keine funktionierende Biotopverbünde, es gibt keinen Plan, um das Insektensterben einzudämmen und vieles mehr.

Dies wollen wir ändern. Wir streben Naturschutz in der Fläche an. Hierfür setzen wir auf die kleinteiligere Bewirtschaftung und den Schutz vieler unterschiedlicher Kulturarten sowie die Erweiterung der Fruchtfolgen. Dies bedeutet auch eine konsequente Zielerreichung in Nationalparks und Naturschutzgebieten, den Erhalt von Stadtnatur sowie den Ausbau von

Biotopverbünden und eines weiteren Biosphärenreservates in Sachsen. Wir wollen Großschutzgebiete der Verwaltung von Sachsenforst entziehen und stattdessen die betreffenden Gebiete zur Verbesserung der Schutzgebietsverwaltung unter Aufsicht der obersten Naturschutzbehörde stellen 1 Zudem wollen wir eine nachhaltige Landwirtschaft fördern, also auch bestäuberfreundliche Praktiken in der Fläche, Agrarumweltmaßnahmen und Agrarschutzprogramme sowie Blühstreifen in Städten und Dörfern aus bauen. Wir wollen ein Programm zur Wiederbegrünung und Renaturierung von Gemeindeflächen im Freistaat landespolitisch und finanziell unterstützen und fordern die Rücknahme des „Baum-ab­ Gesetzes", wodurch zahlreiche Bäume ohne Ersatz gefällt wurden.

Eine nachhaltige Agrarwirtschaft geht einher mit einer gesunden Umwelt, denn weniger Gift und dafür strukturreiche Äcker und Feldraine oder ein klimawandelfester Wald bieten Lebensraum für zahlreiche, oftmals bedrohte Pflanzen- und Tierarten. Konflikte im Zusammenleben mit geschützten tierischen Rückkehrern wie Wolf, Reiher oder Biber müssen wir aushalten lernen, unter anderem durch verstärkte Aufklärung der Bevölkerung, durch die Wiederentdeckung längst vergessener Kulturtechniken, wie dem wirksamen Schutz von Weidetieren, aber natürlich auch durch einen finanziellen Ausgleich von Mehraufwand und Schaden für Nutztierhalter*innen. Mit der LINKEN wird es eine Weidetierprämie für Schafe, Ziegen aber auch Rinder geben.

Wir streben einen Umbau zu ökologisch stabilen, naturnahen und strukturreichen Mischwäldern in Sachsen an. Der Staatsbetrieb Sachsenforst muss diesen Umbau auf den eigenen Staatswaldflächen konsequent umsetzen, aber auch Privatwaldbesitzer durch Beratung und Wissenstransfer dabei unterstützen. Artenreiche Wildtierbestände gehören für uns zu einem gesunden Wald. Waldumbau und Wildtierbejagung müssen dabei in einem gesunden Verhältnis zueinanderstehen. Kurzfristige betriebswirtschaftliche Interessen dürfen in einem so komplexen Ökosystem nicht handlungsleitend sein. Der Anteil von Waldflächen, die von der wirtschaftlichen Nutzung ausgeschlossen sind, soll weiter erhöht werden. Privatwaldbesitzer sollen für Naturschutzleistungen, wie zum Beispiel ein höherer Totholzanteil, belohnt werden.

1 Siehe hierzu etwa unseren „Gesetzentwurf zur Neuordnung der Schutzgebietsverwaltung im Freistaat Sachsen" (Drucksache 6/9993) mit dem dazugehörigen gemeinsamen Änderungsantrag mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 6/ 17377)

SPD

Der Schutz der Biodiversität ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Politikbereiche betrifft. Es ist eine Frage des nachhaltigen Wirtschaftens und des ökologischen Städtebaus, eine Frage der Wissenschaft und Forschung und der Bildung an Schulen, eine Frage der Energiepolitik und der Landwirtschaftspolitik. In der vergangen Legislaturperiode konnten wir einige Projekte anschieben. So ist es der SPD u.a. gelungen, die Naturschutzstationen in eine verlässliche Förderung zu überführen. Ebenso konnten wir Projekte der Umweltbildung auf den Weg bringen. Der SPD ist es seit längerer Zeit ein Anliegen, für die Förderung von Naturschutzmaßnahmen auch Landesmittel zur Verfügung zu stellen. Wir haben mit der Einführung der Initiative „Sachsen blüht“ einen ersten Schritt zu landesmittelfinanzierten Naturschutzprogrammen unternommen. Künftig wollen wir ein landeseigenes Förderprogramm für Naturschutzmaßnahmen einführen und für unsere Kommunen öffnen. Im Bereich der Landwirtschaft wurden in dieser Legislaturperiode mehr Blühstreifen und Naturschutzbrachen angelegt. Das alles sind wichtige erste Maßnahmen, die wir weiterentwickeln und intensivieren werden. Wir müssen insgesamt den Flächenverbrauch verringern und die Entsiegelung von Flächen fördern, um die biologische Vielfalt zu stärken. Gerade weil andere klimaschutzrelevante Maßnahmen wie beispielsweise der Ausbau der schienengebundenen Mobilität oder die Einrichtung von Energiespeichern den Verbrauch neuer Flächen erfordern, brauchen wir eine wirksame Gesamtstrategie zum Flächenverbrauch und zum Klimaschutz im Freistaat Sachsen. Die Vornahme von Ausgleichsmaßnahmen wollen wir intensivieren: Während in Deutschland beispielsweise für jeden Eingriff in die Landschaft ein gleichwertiger Ausgleich geschaffen werden muss, setzen andere Länder hier auf einen 2:1 oder 3:1-Ausgleich, also eine Überkompensation. Dabei muss es auch gelingen, die räumliche Nähe der Ausgleichsmaßnahmen zu den Eingriffsgebieten stärker als bisher zu berücksichtigen.

Mit dem sächsischen Biotopverbund wollen wir die derzeit noch vorhandenen naturnahen Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen untereinander verbinden. Wir setzen uns dafür ein, dass der Biotopverbund mit Hilfe des Flächenrecyclings besonders in unseren Strukturwandelregionen ausgeweitet wird und neue Gebiete Schritt für Schritt eingegliedert werden können. Wir werden uns das Stiftungsprogramm „Jeder Gemeinde ihr Biotop“ zum Vorbild nehmen. Dazu gehört auch, dass wir den Waldumbau konsequent fortsetzen und weitere Wildnisgebiete (sogenannte Prozessschutzflächen) ausweisen. Der Verlust von Insekten ist besorgniserregend, denn er kann ganze Nahrungsketten in Gefahr bringen. Wir werden hier Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft und des Naturschutzes verstärken, die dem Artenverlust von Insekten entgegenwirken.

CDU

Das Artensterben hat nicht einen, sondern viele „Mittäter“ - vom Erzeuger über Handel, Transport, Kommunen bis zum Verbraucher. D. h., die Trendwende kann nicht allein die Politik herbeiführen – hier muss ein gesamtgesellschaftliches Umdenken und Handeln stattfinden. Wer eine immer aufwendigere und naturnahe Landwirtschaft wünscht, muss auch bereit sein, die Mehrleistung der Erzeuger zu bezahlen – die „Geiz ist geil“-Mentalität hat da nichts zu suchen. Wer Blühstreifen an den Feldern wünscht, sollte zuerst einmal zu Hause seinen Mähroboter abschaffen und die Steingärten gleich dazu. Wer mehr Lebensraum für Insekten und Vögel möchte, sollte sich in seinen Städten und Gemeinden dafür einsetzen, dass kommunale Grünflächen nicht permanent getrimmt werden. Und auch Gewerbegebiete und Industrieanlagen müssen nicht zwangsläufig aussehen wie Betonwüsten. Wenn also jeder Einzelne etwas mehr für die Lebensräume unserer Tiere und Pflanzen tut, dann kann schon viel erreicht werden.

Die CDU-geführte Landesregierung hat in den vergangenen Jahren bereits deutliche Anstrengungen im Sinne des Artenschutzes unternommen. Beispiele sind das Akteursnetz Kleingewässer für die Kreuzkröte, der Wiesenbrüterschutz, der Vogelschutz im Agrarraum, das Artenschutzprogramm Weißstorch, der Kooperative Feldhamsterschutz, der Birkhuhnschutz, die Wiederansiedlung des Lachses oder der Flussperlmuschel. Derzeit erarbeitet das CDU-geführte Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft das „Handlungskonzept Insekten“, an dem Flächennutzer, anerkannte Naturschutzvereinigungen sowie sonstige Interessierte und Betroffene intensiv beteiligt werden. Im Mittelpunkt des Konzeptes stehen insektenfreundliche Maßnahmen im Bereich der landwirtschaftlichen Flächennutzung und im Siedlungsbereich. Im Freistaat Sachsen gibt es ein eigenes Biodiversitätsprogramm, das über zahlreiche Maßnahmen die biologische Vielfalt sichert. Dadurch können Maßnahmen zum Schutz von 92 besonders gefährdeten Arten bis zu 100 Prozent gefördert werden – von der Nisthilfe bis zum Kleingewässer.

FDP

Wir wollen Umweltschutz mit Vernunft und Augenmaß. Für uns ist es wichtig, dass wir Menschen unseren Lebensraum so gestalten, dass die Auswirkungen auf die Natur so gering wie möglich sind. Wo andere Arten beeinträchtigt werden, setzen wir auf die Förderung neuer Technologien. So treten wir für eine gezielte und wissenschaftlich fundierte Forschung zum tatsächlichen Ausmaß und möglichen Ursachen des Insektenrückgangs ein. Wir setzen uns für die sukzessive Umrüstung von Straßen- und Gebäudebeleuchtungen des Freistaates auf insektenfreundliche und weniger lichtverschmutzende Nachtbeleuchtungsvorrichtungen (LEDs) ein. Die Schaffung von Blühstreifen an Straßen unterstützen wir. Daneben setzen wir uns in Absprache mit den Kommunen dafür ein, zwei Prozent der Landesfläche des Freistaates als natürliche Wildnis zu deklarieren und damit das Zwei-Prozent-Wildnis-Ziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie als erstes Bundesland zu erfüllen.

Der Freistaat und unsere Kommunen tragen große Verantwortung für den regionalen Artenschutz. Kommunale und sächsische Initiativen zur Ausweitung von Dachbegrünung und Urban Gardening und Kleingartenflächenstrukturen begrüßen wir daher ausdrücklich. Im Kontext des ländlichen Raumes befürworten wir lokale Selbstverpflichtungen zur flächenanteiligen Vorhaltung von Wildwiesen. Insbesondere in der Landwirtschaft setzen wir in erster Linie auf Aufklärung und Eigeninitiative. Unterstützenswerte Maßnahmen sind unter breitem Einbezug der Öffentlichkeit, etwa von Bürgerinitiativen, Unternehmen und Vereinen, in jedem Einzelfall abzuwägen. Die Wiederherstellung von Feldrainen als artenreiche Biotope begrüßen und empfehlen wir.

2. Frage | Wasserrahmenrichtlinie umsetzen

Der ökologische Zustand der Fließgewässer in Sachsen ist weiterhin besorgniserregend. Nur 3,2 Prozent von ihnen befinden sich in einem guten, 35,6 Prozent hingegen in einem schlechten ökologischen Zustand. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Einer ist die Nichteinhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerrandstreifens (§ 28 SächsWG), ein weiterer die nur sehr schleppend vorwärtsgehende Rückführung von naturfernen Gewässern in einen naturnahen Zustand (§ 6 WHG). Gemäß § 7 Sächsisches Wassergesetz sind vorhandene Gewässerbenutzungen und Anlagen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen, durch den Gewässerbenutzer oder Eigentümer der Anlage innerhalb von sechs Jahren anzupassen oder außer Betrieb zu nehmen. Zu den Gewässerbenutzungen gehört die gesicherte Gewässerdurchgängigkeit. Die Sechsjahresfrist endet am 7. August 2019. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass dies nicht erreicht wird.
Wie stellen Sie sich vor, die gesetzlichen Vorgaben konsequent umzusetzen?
Antworten der Parteien
Bündnis 90 / Die Grünen

Um die sächsischen Gewässer zeitnah in einen „guten ökologischen Zustand“ zu bringen, müssen die Anstrengungen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie dringend verstärkt werden. Nur bei einer Erreichung der vorgeschriebenen Ziele profitieren unsere Gewässer und die Artenvielfalt an Fischen und anderen aquatisch lebende Tiere sowie Pflanzen davon. Wir wollen verhindern, dass Ziele aufgeweicht oder die Fristen verschoben werden.

Wir setzen uns für Maßnahmen der Gewässerrenaturierung ein. Ein wichtiges Thema ist für uns die Düngung und der Pflanzenschutz von gewässernahen Nutzflächen. In einem angemessenen Abstand zu jedem Gewässer ist die Düngung und der Einsatz von Pestiziden zu untersagen - wir halten deshalb einen ausreichend breiten Gewässerschutzstreifen an allen sächsischen Fließgewässern für notwendig sowie die Kontrolle und gegebenenfalls auch Sanktioniereung bei Nichteinhalten.

Nach unserer Meinung ist der technische Hochwasserschutz eines der wesentlichen Probleme in Sachsen. Um einen „guten ökologischen Zustand“ zu erreichen, braucht es eine Umsteuerung hin zu ökologischem Hochwasserschutz.

Wir GRÜNE setzten uns wie keine andere Partei für den Erhalt der Biodiversität ein. Das gilt auch für die Fischfauna und eine intakte Gewässerökologie. Gewässerverunreinigungen wie Mikroplastik, Abbauprodukte von Medikamenten oder Pflanzenschutzmitteln müssen konsequent durch chemischen Gewässerschutz verhindert werden. Wir setzen uns für strengere Grenzwerte und ein verändertes Zulassungsverfahren ein, das die umweltrelevanten Auswirkungen mit einbezieht. Chemische Stoffe und Partikel, die Auswirkungen auf die Gewässer und ihre Lebewesen haben, müssen generell reduziert werden und dürfen zukünftig nicht mehr in diese s Ökosysteme gelangen. Wir wollen weniger Plastik in Gewässern. Plastik muss aus Kosmetika verbannt und die Sammelsysteme müssen verbessert werden. Weitere Maßnahmen sind die konsequente Verfolgung von illegaler Müllbeseitigung und eine bessere Verbraucheraufklärung.

Wir stehen für eine umweltverträgliche Nutzung der Elbe, die mit dem Naturhaushalt im Einklang steht. Bündnis 90/DIE GRÜNEN setzen sich gegen jeden weiteren verkehrlichen Ausbau der Elbe ein. Unser Ziel ist es, die Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie, der FFH-Richtlinie und der realen Schifffahrtsbedingungen in Zeiten des Klimawandels in Einklang zu bringen. Wir setzen uns für ein Auenprogramm im Rahmen der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Elbe ein. Wir wollen, dass bei der Genehmigung und Planung von neuen Hochwasserschutzmaßnahmen die Neuschaffung von insbesondere naturnahen Überschwemmungsflächen grundsätzlich Vorrang hat.

Wir wollen für den Tourismus entlang der Elbe eine schlüssige Gesamtstrategie entwickeln und die Zusammenarbeit mit den an Sachsen angrenzenden an der Elbe liegenden Bundesländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie Tschechien im Hinblick auf den touristischen Elberadweg sowie daran anschließende Radwege und deren Vermarktung sowie auch Konzepte für Wasserwanderer dringend verbessern und entwickeln. Gemeinsam im Dialog mit allen Anrainern, den verschiedenen Nutzergruppen, Landwirten, Naturschützern und Sachsen-Anhalt wollen wir einen Prozess in Gang setzen, mit dem Ziel der Erweiterung des Biosphärenreservates ‚Flusslandschaft Elbe‘ auf sächsischem Gebiet.

Die LINKE

Wir setzen uns für eine konsequente Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ein. Der dramatische ökologische Zustand sächsischer Gewässer ist die Folge falscher Prioritätensetzung der Staatsregierung. Etwa als das Land per Gesetz alle Besitzer von Kleinkläranlagen verpflichtet habe, diese auf den aktuellen technischen Stand zu bringen, um die Umweltbelastungen zu senken.

Bereits seit vielen Jahren weisen wir auf den Umstand hin, dass das größte Minderungspotential für Nährstoffeinträge beispielweise von Stickstoff bei der Landwirtschaft liegt2. Trotzdem zielte die Novelle des Wassergesetzes nicht auf die größeren Verursacher ab, sondern der Zwangsanschluss der Kleinkläranlagen wurde verschärft vorangetrieben. Ebenso fahrlässig wurde jahrelang die europäische Nitratrichtlinie im Bund und in Sachsen nicht umgesetzt und erst unter Druck und spät das Düngegesetz und die dazugehörende Düngemittelverordnung novelliert.

Wir kritisieren außerdem das sächsische Gewässerunterhaltsunterstützungsgesetz, da durch dieses fortan auf fachliche Vorgaben und insbesondere auf Gewässerunterhaltungspläne verzichtet werden soll. Das widerspricht der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, in der geordert wird, den guten chemischen und ökologischen Zustandes der Gewässer verstärkt in den Blick zu nehmen3.


2Erhellend war hier die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jana Pinka in der vergangenen Legislaturperiode {Drucksache 5 / 12090). Von damals je zehn Tonnen eingetragenem Stickstoff, die in Sachsen reduziert werden können, stammten allein sieben Tonnen aus der Landwirtschaft. Nur drei Tonnen aus dem Siedlungswasser.

3Siehe hierzu beispielsweise unser n Antrag zur „Änderung des Sächsischen Wassergesetzes" im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2019/2020 (Drucksache 6/ 15852).

SPD

Wir müssen den Grundwasser- und Gewässerschutz in Sachsen weiter verbessern. Dazu muss einerseits die immer höhere Nitratbelastung eingedämmt werden, die durch den hohen Düngemitteleintrag der intensiven Landwirtschaft entsteht. Andererseits braucht es ebenso einen wirksameren Produkt-Gewässerschutz. Hierzu gehören Verunreinigungen durch Mikroplastik und chemische Rückstände aus Wasch- und Reinigungsmitteln genauso wie steigende Antibiotika-Rückstände, die ihre Ursache auch in der Massentierhaltung haben. Ein guter Grundwasser- und Gewässerschutz ist nicht zuletzt notwendig, um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen und ihnen deutliche Trinkwasser-Preissteigerungen zu ersparen. Leider ist die Durchgängigkeit sächsischer Gewässer noch nicht zufriedenstellend. Daher werden wir verstärkt auf den Rückbau von Querbauten und auf die Einrichtung geeigneter Schutzmaßnahmen für die Fischpopulation, wie Fischauf- und Fischabstiegstreppen hinwirken. Hierzu sind auch die Kontrollen vor Ort zu verstärken.

CDU

Die Gewässergüte im Freistaat Sachsen hat sich seit den 1990er Jahren erheblich verbessert. Tote, stinkende Flüsse mit Schaumkronen gehören lange der Vergangenheit an. Damit verbunden sind eine zunehmende Wiederansiedlung und Vermehrung bedrohter Arten an Flüssen und Bächen. Durch umfangreichen Schutz und Pflegemaßnahmen haben sich die Bestände einzelner Tier- und Pflanzenarten deutlich verbessert, so bei einigen Fischarten, bei Libellen- und Steinfliegenarten, beim Kranich, dem Eisvogel, dem Biber und auch beim Fischotter.

Bei der Umsetzung des § 7 Sächsisches Wassergesetz gibt es noch erheblichen Handlungsbedarf seitens der zuständigen Landratsämter. Um schnelle und rechtssichere Genehmigungen von Fischauf- und -abstiegsanlagen zu ermöglichen, müssen ggf. entsprechende Gesetzesänderungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sollte die Bewertungsmethode grundsätzlich überprüft werden. Mit der Wasserrahmenrichtlinie wurde die gesamte Bewertung der Gewässer erheblich geändert und deutlich verschärft. Nunmehr stehen biologische Qualitätskomponenten wie Fische, Wasserpflanzen und Gewässerkleinlebewesen, wie Wasserflöhe und Libellenlarven gleichrangig nebeneinander und werden in einem gemeinsamen Bewertungssystem beschrieben. Gleichzeitig wurden Grenzwerte, Orientierungswerte und Artenbeschreibungen der biologischen Qualitätskomponenten massiv verschärft. Diese Verschärfung hat die Erfolge bei der Gewässergüte mit einem Schlag zunichte gemacht. Gleichzeitig gilt das sog. ,,worst-case-Prinzip" und die Regel ,,one out - all out", was dazu führt, dass jeweils die schlechteste Bewertungskomponente für die Einstufung des gesamten Wasserkörpers maßgebend ist. Dieser neue, nunmehr ganzheitlich bewertete chemische und ökologische Zustand der Gewässer führte dazu, dass für viele sächsische Gewässer noch nicht der geforderte gute Zustand erreicht ist. Seit dem Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie wurden zudem weitere chemische Parameter neu bewertet und deren Grenzwerte verschärft, dies betrifft zum Beispiel Quecksilber was dazu führt, dass fast alle deutschen Gewässer in keinem guten Zustand sind. Ein Vergleich der Gewässerzustände vor und nach der WRRL ist somit nicht möglich, da sich die Bewertungssysteme vollständig verändert haben. Würde weiterhin nach dem alten System gemessen und bewertet werden, wären vermutlich nunmehr fast alle Gewässer in Sachsen in einem guten Zustand.

Vor diesem Hintergrund streben wir eine Änderung der Wasserrahmenrichtlinie an und unterstützen die Staatsregierung bei der Umsetzung der folgenden Änderung bei der Bewertung der Gewässer:

  • Keine weitere Einengung der Handlungs- und Entscheidungsspielräume der Mitgliedstaaten durch zusätzliche, neue Festlegungen und Konkretisierungen auf EU- Ebene. Anstelle der Forderung nach weiterer Konkretisierung oder Klarstellung auf EU-Ebene favorisiert das SMUL im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sowie der EuGH- Rechtsprechung eine Konkretisierung auf nationaler Ebene.
  • Ausnahmen nach Art. 4 Abs. 7 WRRL müssen auch stoffliche Veränderungen sowohl des Oberflächenwasserkörper (OWK) als auch des Grundwasserkörper (GWK) erfassen.
  • Keine Einschränkung für die Festlegung weniger strenger Ziele.
  • Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm zu einem Dokument zusammenzufassen, Verlängerung des Bewirtschaftungszyklus sowie des Umsetzungszeitraumes des Maßnahmenprogramms.
  • Harmonisierung des Überprüfungs- und Fortschreibungszyklus der Umwelt Qualitätsnormenrichtlinie mit den Bewirtschaftungszyklen der WRRL.
FDP

Wir stehen für eine Politik weniger Regeln, die aber konsequent angewandt und durchgesetzt werden. Dazu gehört für uns auch, dass gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Sächsische Gewässerpflege soll unserer Ansicht nach künftig verstärkt mit Augenmaß und Hand in Hand mit den Kommunen durchgeführt werden. Die Herstellung und Beibehaltung der Durchlässigkeit für Wanderfische muss dabei eine hohe Priorität haben. Weiterhin ist die Wasserqualität langfristig zu verbessern. Hierbei sollen insbesondere Angelvereine als Kooperationspartner fungieren und entsprechend mit Expertise zur Seite stehen.

3. Frage | Trendwende in der Landwirtschaft

Die landwirtschaftliche Flächennutzung im Freistaat Sachsen ist einem atemberaubenden Wandel unterworfen. Innerhalb weniger Jahre sind Flächenstilllegungen fast komplett verschwunden, der Nutzungsdruck auf Dauergrünland hat zugenommen, die Pestizide sind aggressiver geworden und der intensive Maisanbau zur Nutzung in Biogasanlagen hat sich rapide ausgeweitet.
Tier- und Pflanzenarten der Feldflur, insbesondere Wiesenvögel, verzeichnen dramatische Bestandsrückgänge. Die bisherigen Aktivitäten des Freistaates haben zu keiner Veränderung geführt.
Wie stellen Sie sich eine Trendwende vor?
Antworten der Parteien
Bündnis 90 / Die Grünen

Unsere derzeitige Landwirtschaft ist mit ihrem hohen Einsatz mineralischer Dünge- und Pflanzenschutzmittel auf meist großflächigen, strukturarmen Ackerflächen der Hauptverursacher für die dramatischen Bestandsrückgänge der Tier- und Pflanzenarten in der Feldflur.

Dieser Entwicklung müssen wir dringend etwas entgegensetzen. Unter einer Trendwende in der Landwirtschaft verstehen wir den Umbau der intensiven Landwirtschaft in eine nachhaltige Landwirtschaft. Die Bewirtschaftung nach ökologischen Richtlinien entspricht unserem Idealbild von nachhaltiger Landnutzung. Da der Anteil ökologisch bewirtschafteter Fläche an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche aktuell in Sachsen nur 6,4 Prozent beträgt, ist unser Ziel, weitere Landwirtschaftsbetriebe für eine Umstellung ihrer Wirtschaftsweise zu überzeugen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die konventionellen Landwirtschaftsbetriebe auf den weitaus größeren Flächen in Zukunft nachhaltiger wirtschaften.

Der Weg zu einer nachhaltigen Landwirtschaft bedeutet für uns GRÜNE eine sofortige drastische Reduzierung des Pestizideinsatzes und der Überdüngung der Äcker. Vielfältige Fruchtfolgen ziehen auch eine vielfältige Begleitflora an und geben zahlreichen Insekten & Co. einen Lebensraum. Mit Hecken und Randstreifen kommt Struktur in die Agrarlandschaft und es siedeln sich wieder zahlreiche Insekten und Vögel an - darunter oft die natürlichen Gegenspieler und Nützlinge für die Schädlinge. Die Entwicklung einer nachhaltigeren Landwirtschaft in der Fläche muss durch finanzielle Anreize gefördert werden, d.h. die Vergabe von Agrarfördermitteln in Sachsen sollte sich an ökologischen und sozialen Kriterien orientieren und Umweltleistungen angemessen honoriert werden.

Die sächsische Landwirtschaft braucht eine breite Vielfalt der Betriebsformen und Betriebsgrößen. Dafür muss der Zugang zu Ackerflächen für bäuerliche Familienbetriebe, Junglandwirt*innen und soziale Landwirtschaftsprojekte erleichtert und zugleich der Kauf für branchenfremde Investor*innen verhindert werden.

Die LINKE

Wir wollen eine strukturreiche, vielfältige Landwirtschaft mit einer ausgewogenen Verteilung von Tierhaltungsbetrieben, die sich vor allem an regionalen Wirtschaftskreisläufen orientiert. Die Agrarpolitik muss sich künftig noch stärker am Klima-, Umwelt- und Tierschutz ausrichten und eigenständige Beiträge zum Klimaschutz, zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zur Pflege von Kulturlandschaften und fairen globalen Handelsbeziehungen leisten. Öffentliche Förderungen sollten unserer Meinung nach stets dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistung" folgen. Für die Landwirtschaft heißt dies, dass ausschließlich Bewirtschaftungs­ Maßnahmen unterstützt werden, die Artenvielfalt, Gewässer-, Tier und Klimaschutz fördern und auch die sozialen Fragen nicht außer Acht lassen4. Eine Landwirtschaft, die nicht nur auf Monokulturen, sondern auf eine Anbaudiversifizierung setzt, trägt nicht nur zu mehr Biodiversität bei, sondern ist auch weniger krisenanfällig bei Extremwetterereignissen. Vor allem aber braucht es eine bodengebundene Tierhaltung, die ausreichend Fläche für die Futtererzeugung und die Gülleausbringung berücksichtigt. Der Ökolandbau setzt diese Anforderungen am konsequentesten um und wird deshalb durch uns besonders gefördert. Die fachliche Beratung zur Umstellung - auch von Teilflächen - bauen wir aus.

Wir wollen wir den Mineraldünger- aber auch den Pflanzenschutzmitteleinsatz auf den Feldern verringern5 und den Einsatz von Glyphosat in Sachsen verbieten - auf privaten, staatlichen, kommunalen bis hin zu landwirtschaftlichen Flächen. Modeme baden- sowie ressourcenschonende Techniken wollen wir fördern und das Anbaumanagement optimieren, beispielsweise um Wasser zu sparen, die Bodenverdichtung zu reduzieren oder den Humusaufbau zu fördern.

4Siehe hierzu beispielsweise unseren Antrag "Biene, Schmetterling und Co.: Lebensräume für Insekten auch in Sachsen schaffen, erhalten und schützen" (Drucksache 6/ 17170).

5Siehe hierzu beispielsweise unsere Anträge „Ursachen des Insektensterbens in Sachsen untersuchen und Gegenmaßnahmen in die Wege leiten" {Drucksache 6/ 11500) sowie den gemeinsamen Antrag mit der Fraktion.

SPD

Wir wollen eine zeitgemäße und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, die mit ihren unterschiedlichen Strukturen unsere Kulturlandschaft aktiv mitgestaltet und erhält, die einen möglichst hohen Beitrag zum Klima und Artenschutz leistet, vielen Menschen eine gute Arbeit und ein sicheres Einkommen bietet und uns mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln und Ressourcen versorgt. Bei der Ausgestaltung der GAP 2020 muss dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ stärker Rechnung getragen werden. Unser Ziel ist es, die Agrarförderung stärker an Kriterien zu binden, die den Menschen in den ländlichen Betrieben, den ländlichen Regionen sowie dem Tier- und Umweltschutz zugutekommen. Um den ökologischen Landbau in Sachsen zu stärken, haben wir in dieser Legislaturperiode die Einführungsprämie für die ersten beiden Jahre der Umstellung erhöht. Wir wollen den Anteil der ökologisch produzierenden Betriebe in Sachsen weiter erhöhen. Landwirtinnen und Landwirte, die sich über den gesetzlichen Rahmen hinaus für den Schutz von Natur und Klima, für die biologische Vielfalt und das Tierwohl engagieren, werden wir stärker unterstützen. Dazu wollen wir neben der Ausreichung von Fördermitteln auch Beratungsstrukturen schaffen und Netzwerke zur regionalen Vermarktung stärken. Wir befürworten Siegel, die dem Verbraucher die Orientierung erleichtern und wollen bundeseinheitliche Regelungen, die Antibiotika in der Tierzucht auf ein absolutes Minimum beschränken und den Einsatz von Reserveantibiotika verbieten. Auswüchse der Massentierhaltung wollen wir unterbinden, um Tierleid zu verhindern und unsere Umwelt und unser Trinkwasser vor zu hoher Nitratbelastung zu schützen. Auch setzen wir uns für eine gute personelle Ausstattung der kommunalen Veterinärämter ein, sodass regelmäßige Kontrollen in Tiermastbetrieben tatsächlich durchgeführt werden können.

Die Digitalisierung landwirtschaftlicher Produktionsprozesse besitzt großes Potenzial für eine ressourcen- und klimaschonende Landbewirtschaftung. Wir wollen innovative Bewirtschaftungsformen fördern. Auch deshalb ist uns „5G an jedem Feld“ ein wichtiges Anliegen. In unseren Strukturwandelregionen wollen wir die Erprobung neuer Technologien voranbringen und dabei einen Schwerpunkt auf Projekte des Natur-, Klima- und Ressourcenschutzes in der Landwirtschaft legen.

CDU

Die moderne sächsische Landwirtschaft, egal ob konventionell oder ökologisch produzierend, ist aus unserer Sicht in wirtschaftlicher Hinsicht und mit Blick auf die Pflege unserer Kulturlandschaft weiter zu unterstützen. Dabei ist die Bewirtschaftungsform eine eigenverantwortliche und marktorientierte unternehmerische Entscheidung, keine staatliche.

Zum Schutz von Gewässern, von Anrainern, zum Bienenschutz oder zum Schutz von Saumbiotopen und angrenzenden Flächen wie Feldrainen, Hecken, Gehölzinseln und andere Flächen werden Anwendungsbestimmungen ausgewiesen. Zum Schutz von Saumbiotopen und angrenzenden Flächen werden zum Beispiel Mindestabstände von fünf bis 25 Meter festgesetzt. Damit wird aus unserer Sicht den berechtigten Interessen des Natur- und Artenschutzes sowie der Gesundheit des Menschen Rechnung getragen.

Angesichts der zunehmenden Bedeutung alternativer Energien und der Nutzung des Maises für die Produktion von Biogas, ist die Zunahme des Maisanbaus - gegenüber den 90er Jahren zugenommen – von 67.000 auf 82.000 ha Anbaufläche – eine logische Konsequenz.

FDP

Wir Freien Demokraten sehen in den sächsischen Landwirten Verbündete im Bemühen um einen funktionierenden Umweltschutz. Wir wollen sie in ihrem Bestreben, im Einklang mit der Umwelt ihre Böden zu bewirtschaften, unterstützen. Dazu gehört auch, mit technologischen Neuerungen den Pestizideinsatz zu verringern oder ihn durch grüne Gentechnik gänzlich unnötig zu machen. Die Möglichkeiten zu besonders schonenden Bearbeitungsverfahren sollen ständig überprüft und schnell in die Anwendung übernommen werden. Den exzessiven Anbau von Mais oder ähnlichen Pflanzen als Energieträger sehen wir kritisch.

4. Frage | Flächenverbrauch

Angestrebt wird ein Verbrauch von weniger als zwei Hektar am Tag (Kabinettsbeschluss der sächsischen Staatsregierung vom 28. April 2009). Derzeitige Realität ist jedoch mehr als das Doppelte. Die zurückliegende Legislatur hat hier keine Verbesserung bewirkt.
Wie stellen Sie sich eine Trendwende vor?
Antworten der Parteien
Bündnis 90 / Die Grünen

Trotz massiv zurückgehender Einwohnerzahlen weiten sich in Sachsen die Siedlungs- und Verkehrsflächen auf der „Grünen Wiese“ aus. Auch die Landwirtschaft leidet unter dem Flächenfraß. So verringerte sich die landwirtschaftliche Fläche in Sachsen in den letzten 15 Jahren um ca. 3 Prozent. Der Flächenverbrauch für Siedlungen, Gewerbe und Verkehr ist eine der Hauptursachen für den Verlust an biologischer Vielfalt (Lebensraumverlust und -zerschneidung), für den Verlust an ruhigen, ortsnahen Erholungsmöglichkeiten, für den Verlust an landwirtschaftlicher Fläche (für Anbau von Nahrungsmitteln und nachwachsende Rohstoffe), Flächen für Gewässerneubildung und Hochwasservorsorge sowie für den Verlust an Frischluftentstehungsgebieten.

Wir schlagen vor, per Gesetzesänderung des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 vorerst auf 2 Hektar zu senken und ab 2025 zu stoppen und damit verbindlich auf null Hektar pro Tag festzulegen. Damit wird über die politische Zielvorgabe der Bundesregierung – das wären für Sachsen umgerechnet immer noch 1,5 Hektar Flächenneuinanspruchnahme täglich hinausgegangen. Zudem soll das Staatsministerium des Innern ermächtigt werden, ein Handlungssystem für Flächenzertifikate zu etablieren, das eine Flächenneuinanspruchnahme ermöglicht, auch wenn innerhalb der Kommune kein Ausgleich durch Entsiegelung geschaffen werden kann.

Die LINKE

Wir setzen uns für die Verringerung des Flächenziels der Bodenversiegelung von derzeit vier auf zwei Hektar pro Tag sachsenweit ein. Den Flächenverbrauch durch Verkehr, Siedlungsbau oder Rohstoffgewinnung wollen wir durch Flächenrecycling bzw. Brachflächenrevitalisierung, der Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme und der Steuerung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen deutlich zurückzuführen. Die Gegenmaßnahmen reichen unserer Meinung nach von der Anpassung der Straßenbaustrategie - Studien zeigen, dass das sächsische Straßennetz überdimensioniert ist - bis hin zu flächengleichen Entsiegelungsmaßnahmen im Falle eines Eingriffes in Landwirtschaftsflächen. Zudem wollen wir die weitere Bebauung in Überschwemmungsgebieten verhindern.

SPD

Hierzu haben wir bereits unter 1. zum Thema Intensivierung der Landnutzung ausgeführt. Gerade mit Blick auf unsere Strukturwandelregionen wollen wir die Wiedereingliederung nicht mehr genutzter Flächen in den Naturkreislauf intensivieren. Die Renaturierung von Bergbaufolgelandschaften hat bereits heute in Sachsen großartige Naherholungsgebiete und Naturschutzflächen ermöglicht. Die SPD wird sich außerdem für ein innovatives Bodenschutzprogramm einsetzen. Das Thema Reduzierung des Flächenverbrauches ist kein reines Umwelt- oder Landwirtschaftsthema, sondern eine fachübergreifende Querschnittsaufgabe, die sich insbesondere auf den raumordnungs- und planungsrechtlichen Bereich erstreckt. Die Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden muss Vorrang vor der Außenentwicklung haben. Dabei kommt der Stärkung der Ortskerne eine entscheidende Bedeutung zu. Die wichtigsten Instrumente sind dabei die Baulückenschließung und der Erhalt der vorhandenen Bausubstanz. Die flächendeckende Einführung von Baulücken- und Leerstandskatastern wäre ein erster wichtiger Schritt. Auch wenn Stadtplanung und Stadtentwicklung kommunale Aufgaben sind: Wir wollen, dass der Freistaat durch attraktive Förderkonditionen klare Anreize für innovative, digitale und ökologische Lösungen schafft.

CDU

Wir sind der Auffassung, dass unser wertvolles Land und insbesondere die landwirtschaftliche Nutzfläche knapp und nicht vermehrbar sind. Dessen ungeachtet kann durch den fortdauernden Zugriff auf landwirtschaftliche Flächen durch öffentliche Infrastrukturvorhaben wie Straßenbau und Siedlungstätigkeit, aber auch durch verschiedene Ausgleichsmaßnahmen immer weniger Ackerland als Nahrungsmittelerzeugungsfläche genutzt werden. Dies zeigt uns, dass die Problematik des fortschreitenden Flächenverbrauchs zwar immer wieder thematisiert wird, aber noch nicht ausreichend in das öffentliche Bewusstsein gedrungen ist. Deshalb ist es das Ziel der Sächsischen Union, einen Bewusstseinswandel bei der Inanspruchnahme von Flächen zu bewirken.

Vor diesem Hintergrund setzt sich die Sächsische Union konkret dafür ein, den Flächenverbrauch zu reduzieren und damit positive Wirkungen auf den Bodenschutz, den Wasserhaushalt und die Biodiversität zu erzielen. Die vorhandenen Instrumente zum Flächensparen sind konsequenter zu nutzen. Dazu führen wir auf Landesebene eine Kompensationsverordnung ein.

FDP

Unser Ziel ist es, den Flächenverbrauch in Sachsen signifikant zu senken. Wir wollen im Siedlungsbereich eine Wiedernutzung und teilweise Wiederbebauung bestehender Grundstücke einer Neubebauung am Rande der Ortschaften vorziehen. Vor allem in Regionen mit Einwohnerrückgang sollten verstärkt Rückbau-Programme bei nicht mehr benötigten Wohnimmobilien zum Einsatz kommen. Außerdem setzen wir uns für einen Vorrang von Brachflächen für Ausgleichsmaßnahmen ein.

5. Frage | Nachhaltige Umweltbildung

In der auslaufenden Legislaturperiode wurde eine Förderung von Naturschutzstationen und -initiativen realisiert – ein gutes und wichtiges Instrument für eine Sicherung der Umweltbildung im Freistaat. Allerdings führt die fortwährende Anerkennung von immer weiteren Initiativen und Einrichtungen dazu, dass die Mittel für die einzelnen Einrichtungen weniger werden. Es besteht so die Gefahr, dass durch die Förderung eingestelltes Personal nicht gehalten werden kann.
Wie bringen Sie sich ein, damit die Mittel für Personal in entsprechender Höhe weiterhin gesichert werden können?
Antworten der Parteien
Bündnis 90 / Die Grünen

Wir wollen erreichen, dass sich mehr Menschen für Artenschutz und Biotoperhaltung engagieren. Eine Voraussetzung dafür sind Angebote qualitativ hochwertiger Umweltbildung im Freizeitbereich und an den Schulen. Umweltbildung soll sich in praxisbezogener Ökologie in den Lehrplänen, mehr Exkursionen und Freilandexperimenten zeigen. Spezielle Förderung, beispielsweise von Schüler*innen - Arbeitsgemeinschaften „ Naturschutz“, sowie die Qualifizierung und Sensibilisierung der Lehrer*innen sind sinnvolle Maßnahmen. Wir unterstützen die Anbieter*innen von Umweltbildungsangeboten, die Vernetzung der Akteur*innen sowie die Qualifizierung der Angebote. Wesentliche Partner der Umweltbildung sind die Naturschutzstationen.

Naturschutzstationen betreuen und pflegen naturschutzrelevante Flächen und besonders geschützte Pflanzen- und Tierarten, arbeiten eng mit den Naturschutzbehörden zusammen, unterstützen den ehrenamtlichen Naturschutzdienst, organisieren fachliche Weiterbildungen für regionale Akteure im Natur- und Umweltschutz und bieten Umweltbildung an, um insbesondere auch Nachwuchs für das Ehrenamt im Naturschutz zu gewinnen. Umweltbildung darf sich jedoch nicht nur auf Kinder und Jugendliche als Zielgruppen beschränken, sondern muss auch an sächsischen Hochschulen und den Einrichtungen der Berufsausbildung sowie in der Erwachsenenbildung verankert werden. Das Ziel der Bildungsmaßnahmen ist ein besseres Umweltverhalten insgesamt. Das betrifft bspw. Artenschutz, Ressourcenschonung, Müllvermeidung, Versiegelung und den Erhalt einheimischer Arten. Es umfasst alle Lebensbereiche, wie Arbeit und Beruf, Familie, Freizeit und auch die Gestaltung des Wohnumfeldes. Die in der Umweltbildung tätigen Beschäftigten brauchen sichere und besser bezahlte Arbeitsplätze, die Finanzierung der Naturschutzstationen. Die Koordination des Umweltbildungsnetzwerkes muss langfristig sichergestellt werden.

Die LINKE

Umweltbildung fängt bei uns schon in der Schule an, am besten mit einer Verankerung im Schulgesetz. Wir brauchen in Sachsen mehr Instrumente, um Menschen für Naturschutz zu begeistern und zu unterstützen Streuobstwiesen anzulegen und zu pflegen, Totholz im Wald zu belassen und dort weniger „aufzuräumen", Feldhecken und Biotopverbindungselemente nicht als „Bewirtschaftungshindernisse" zu empfinden oder auch eine kleine Nasswiese mit der Sense zu mähen. Naturschutzstationen können eines dieser Instrumente sein, aber auf keinen Fall das Einzige. Unsere Aufgabe als Opposition (bisher und in Zukunft) ist es die Effektivität und Effizienz dieses Instrumentes zu überprüfen - auch aufgrund der geschilderten Entwicklungen bei der Förderung - und ggf. ein Umsteuern einzufordern.

SPD

Wie im Sozial- und Jugendbereich auch, wird der Naturschutz zu einem sehr großen Teil vom Ehrenamt getragen. Wir freuen uns über die vielen jungen Menschen, die derzeit für einen vernünftigen Klimaschutz auf die Straße gehen. Dieses Ehrenamt braucht Strukturen, etwa um Fördermittel zu beantragen und Nachwuchs zu gewinnen. Wir werden deshalb die Förderung der Naturschutzstationen institutionalisieren und die Strukturen des ehrenamtlichen Naturschutzes stärken. Um eine gleichmäßige Förderung der Naturschutzverbände zu gewährleisten, haben wir die finanziellen Mittel für die LAG Naturschutz in dieser Legislaturperiode erhöht.

Zudem haben wir zusätzliche Mittel im Bereich der Umweltbildung eingestellt.

CDU

Auf Initiative der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages wurden in der ausgehenden Legislaturperiode erstmals Kriterien / Mindestanforderungen festgeschrieben, auf deren Grundlage Naturschutzstationen in Sachsen definiert bzw. als solche anerkannt werden. Für uns als Sächsische Union ist klar: Qualität geht für uns vor Quantität. Wir wollen eine qualitativ hochwertige Arbeit der Naturschutzstationen sicherstellen.

FDP

Die Freien Demokraten streben auch bei der finanziellen Ausstattung der Umweltbildung Augenmaß an. Wir wollen die Naturschutzstationen und die Initiativen in dem Bereich effektiv gestalten, damit sie die zur Verfügung stehenden Ressourcen effizient für die Bildung einsetzen können. Dafür streben wir eine Qualitätsoffensive Naturbildung an, in der wir bestehende Programme prüfen und die besten Methoden und Elemente flächendeckend einsetzen. Wir versprechen uns davon einen wirkungsvollen Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel auch bei einem Aufwuchs der beteiligten Initiativen und Stationen.


NABU (Naturschutzbund Deutschland)
Landesverband Sachsen e. V.
Löbauer Straße 68
04347 Leipzig

Fon: 0341-337415-0
E-Mail: landesverband@NABU-Sachsen.de
www.NABU-Sachsen.de